Der vollständige Text des Rohstoff-Deals zwischen den USA und der Ukraine.
Kiew und Washington haben sich am Dienstag auf ein Mineralienabkommen geeinigt. Eine ukrainische Zeitung veröffentlichte den Text zur Festlegung der Bedingungen. Hier ist er im Wortlaut.
Author – Alexander Schmalz
Alexander Schmalz
26.02.2025 15:32 Uhr
US-Präsident Donald Trump spricht im Weißen Haus.
Der Kyiv Independent hat von einer Quelle in der ukrainischen Regierung den vollständigen Text des Mineralienabkommens zwischen den USA und der Ukraine erhalten und diesen veröffentlicht. Kiew und Washington haben sich am 25. Februar auf ein Abkommen geeinigt. Die Verhandlungen um das Abkommen hatten in der vergangenen Woche die Spannungen zwischen US-Präsident Donald Trump und Präsident Wolodymyr Selenskyj angeheizt.
Eine offizielle Bestätigung für den Rohstoff-Deal gibt es bisher nicht. Zur Unterzeichnung könnte es bereits an diesem Freitag kommen: Dann soll der ukrainische Präsident nach Washington reisen, wie Trump bekanntgab. „Ich höre, dass er am Freitag kommen will, das ist sicherlich okay für mich, wenn er möchte“, sagte er.
Nach Informationen des Kyiv Independent folgt auf dieses erste Dokument ein Fondsabkommen, das die Bedingungen des von den USA und der Ukraine geschaffenen Wiederaufbauinvestitionsfonds genauer definiert. Dieses Dokument muss vom ukrainischen Parlament ratifiziert werden.
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Der vollständige Text aus dem Englischen übersetzt lautet wie folgt:
BILATERALES ABKOMMEN ZUR FESTLEGUNG DER BEDINGUNGEN FÜR EINEN WIEDERAUFBAU-INVESTITIONSFONDS
WÄHREND die Vereinigten Staaten von Amerika der Ukraine seit der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 erhebliche finanzielle und materielle Unterstützung gewährt haben;
WÄHREND das amerikanische Volk gemeinsam mit der Ukraine in eine freie, souveräne und sichere Ukraine investieren möchte;
WÄHREND die Vereinigten Staaten von Amerika und die Ukraine einen dauerhaften Frieden in der Ukraine und eine dauerhafte Partnerschaft zwischen ihren beiden Völkern und Regierungen wünschen;
WÄHREND die Vereinigten Staaten von Amerika und die Ukraine den Beitrag anerkennen, den die Ukraine zur Stärkung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit geleistet hat, indem sie freiwillig auf das drittgrößte Arsenal an Atomwaffen der Welt verzichtet hat;
WÄHREND die Vereinigten Staaten von Amerika und die Ukraine sicherstellen möchten, dass jene Staaten und anderen Personen, die sich im Konflikt gegenüber der Ukraine nachteilig verhalten haben, nach einem dauerhaften Frieden nicht vom Wiederaufbau der Ukraine profitieren;
DAHER schließen die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung der Ukraine (jeweils ein „Teilnehmer“) hiermit dieses bilaterale Abkommen zur Festlegung der Bedingungen für einen Wiederaufbau-Investitionsfonds ab, um die Partnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Ukraine zu vertiefen, wie hierin dargelegt.
1. Die Regierungen der Ukraine und der Vereinigten Staaten von Amerika beabsichtigen, mit dem Ziel, einen dauerhaften Frieden in der Ukraine zu erreichen, einen Wiederaufbau-Investitionsfonds (Fonds) einzurichten, an dem sie durch gemeinsames Eigentum beteiligt sind, das im Fondsabkommen näher definiert wird. Das gemeinsame Eigentum berücksichtigt die tatsächlichen Beiträge der Teilnehmer, wie in den Abschnitten 3 und 4 definiert. Der Fonds wird gemeinsam von Vertretern der Regierung der Ukraine und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verwaltet. Genauere Bedingungen hinsichtlich der Verwaltung und des Betriebs des Fonds werden in einem nachfolgenden Abkommen (dem Fondsabkommen) festgelegt, das unmittelbar nach Abschluss dieses bilateralen Abkommens ausgehandelt wird. Der maximale Eigentumsanteil am Eigenkapital und den finanziellen Interessen des Fonds, der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Entscheidungsbefugnis der Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gehalten wird, ist in dem Umfang zulässig, der nach den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig ist.
Keiner der Teilnehmer wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Teilnehmers einen Teil seiner Beteiligung am Fonds direkt oder indirekt verkaufen, übertragen oder anderweitig darüber verfügen.
2. Der Fonds wird die dem Fonds zugeführten Einnahmen abzüglich der vom Fonds aufgewendeten Ausgaben einsammeln und reinvestieren und Einnahmen aus der zukünftigen Monetarisierung aller relevanten natürlichen Ressourcen im Besitz der ukrainischen Regierung (unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt im Besitz der ukrainischen Regierung sind) erzielen, wie in Abschnitt 3 definiert
3. Die Regierung der Ukraine wird dem Fonds 50 Prozent aller Einnahmen aus der zukünftigen Monetarisierung aller relevanten natürlichen Ressourcen im Besitz der ukrainischen Regierung (unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt im Besitz der ukrainischen Regierung sind) beisteuern, definiert als Lagerstätten von Mineralien, Kohlenwasserstoffen, Öl, Erdgas und anderen gewinnbaren Materialien sowie andere für natürliche Ressourcen relevante Infrastruktur (wie Flüssigerdgasterminals und Hafeninfrastruktur), wie von beiden Teilnehmern vereinbart, wie im Fondsabkommen näher beschrieben. Zur Vermeidung von Missverständnissen umfassen solche zukünftigen Einnahmequellen nicht die aktuellen Einnahmequellen, die bereits Teil der allgemeinen Haushaltseinnahmen der Ukraine sind. Zeitplan, Umfang und Nachhaltigkeit der Beiträge werden im Fondsabkommen näher definiert.
Der Fonds kann nach eigenem Ermessen der ukrainischen Regierung tatsächliche Ausgaben gutschreiben oder zurückerstatten, die durch die neu entwickelten Projekte entstanden sind, aus denen der Fonds Einnahmen erzielt.
Beiträge an den Fonds werden mindestens jährlich in der Ukraine reinvestiert, um die Sicherheit und den Wohlstand der Ukraine zu fördern, wie in der Fondsvereinbarung näher definiert. Die Fondsvereinbarung wird auch zukünftige Ausschüttungen vorsehen.
4. Vorbehaltlich des geltenden US-amerikanischen Rechts wird die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine langfristige finanzielle Verpflichtung zur Entwicklung einer stabilen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine aufrechterhalten. Weitere Beiträge können aus Geldern, Finanzinstrumenten und anderen materiellen und immateriellen Vermögenswerten bestehen, die für den Wiederaufbau der Ukraine von entscheidender Bedeutung sind.
5. Der Investitionsprozess des Fonds wird so gestaltet, dass in Projekte in der Ukraine investiert und Investitionen angezogen werden, um die Entwicklung, Verarbeitung und Monetarisierung aller öffentlichen und privaten ukrainischen Vermögenswerte zu steigern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerstätten von Mineralien, Kohlenwasserstoffen, Öl, Erdgas und anderen gewinnbaren Materialien, Infrastruktur, Häfen und staatlichen Unternehmen, wie im Fondsvertrag näher beschrieben. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung der Ukraine beabsichtigen, dass der Investitionsprozess zu Möglichkeiten für die Verteilung zusätzlicher Mittel und größere Reinvestitionen führt, um eine ausreichende Kapitalversorgung für den Wiederaufbau der Ukraine gemäß der Fondsvereinbarung sicherzustellen.
Die Teilnehmer behalten sich das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Wert ihrer wirtschaftlichen Interessen am Fonds zu schützen und zu maximieren.
6. Die Fondsvereinbarung wird entsprechende Zusicherungen und Gewährleistungen enthalten, einschließlich derjenigen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass etwaige Verpflichtungen der Regierung der Ukraine gegenüber Dritten oder solche Verpflichtungen, die sie in Zukunft eingehen könnte, die Beiträge der Regierung der Ukraine zum Fonds oder die Vermögenswerte, aus denen diese Beiträge stammen, oder die Mittelverfügung des Fonds nicht verkaufen, übertragen, verpfänden oder anderweitig belasten.
Bei der Ausarbeitung der Fondsvereinbarung werden die Teilnehmer bestrebt sein, Konflikte mit den Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen ihres Beitritts zur Europäischen Union oder ihren Verpflichtungen im Rahmen von Vereinbarungen mit internationalen Finanzinstituten und anderen offiziellen Gläubigern zu vermeiden.
7. Das Fondsabkommen wird unter anderem eine Bestätigung enthalten, dass sowohl das Fondsabkommen als auch die darin vorgesehenen Aktivitäten kommerzieller Natur sind. Das Fondsabkommen wird vom Parlament der Ukraine gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über internationale Verträge der Ukraine“ ratifiziert.
8. Das Fondsabkommen wird den Kontrollmechanismen besondere Aufmerksamkeit widmen, die es unmöglich machen, Sanktionen und andere restriktive Maßnahmen abzuschwächen, zu verletzen oder zu umgehen.
9. Der Text des Fondsabkommens wird unverzüglich von Arbeitsgruppen unter dem Vorsitz befugter Vertreter der Regierung der Ukraine und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ausgearbeitet. Ansprechpartner, die für die Ausarbeitung des Fondsabkommens auf der Grundlage dieses bilateralen Abkommens verantwortlich sind, sind: seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika: das Finanzministerium; seitens der Regierung der Ukraine: das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium.
10. Dieses bilaterale Abkommen und das Fondsabkommen werden integrale Bestandteile der Architektur bilateraler und multilateraler Abkommen sowie konkrete Schritte zur Schaffung eines dauerhaften Friedens und zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit darstellen und die in der Präambel dieses bilateralen Abkommens festgelegten Ziele widerspiegeln.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützt die Bemühungen der Ukraine, die für die Schaffung eines dauerhaften Friedens erforderlichen Sicherheitsgarantien zu erhalten. Die Teilnehmer werden versuchen, alle notwendigen Schritte zum Schutz gegenseitiger Investitionen gemäß der Definition im Fondsabkommen zu ermitteln.
11. Dieses bilaterale Abkommen ist verbindlich und wird von jedem Teilnehmer gemäß seinen nationalen Verfahren umgesetzt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung der Ukraine verpflichten sich, unverzüglich mit den Verhandlungen über das Fondsabkommen fortzufahren.